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Zusammenfassung

Betreffs der evtl. Bedeutung des Traumas für die Geschwulstentstehung ist in erster Linie hervorzuheben, daß bei keinem von den zur Beurteilung dieses Umstandes im Reichsversicherungsamt zur Prüfung unterzogenen Knochensarkomfällen makro- oder mikroskopische Überbleibsel nach traumatischen Hämatomen oder überhaupt Veränderungen nachgewiesen wurden, die man sonst in den nach Gewalteinwirkungen beobachteten, mehr oder weniger sarkomähnlichen und wahrscheinlich hier und da in dem Schrifttum fälschlich als Sarkom aufgefaßten, gutartigen Knochengewächsen zu finden pflegt. Pathologisch-anatomisch wichen die genannten Knochensarkome in keiner Weise von Knochensarkomen im allgemeinen ab. Es ist keinerlei Beweis dafür erbracht worden, daß eine einmalige Gewalteinwirkung Veranlassung zu einem Knochensarkom gäbe. Eine Äußerung des Inhaltes, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Trauma und einem Sarkom, nicht ausgeschlossen sei besagt deshalb noch lange nicht, daß er wahrscheinlich wäre. Endogene — noch unbekannte — Einflüsse spielen die Hauptrolle für die Entstehung der Geschwülste. Aus sozialen und versicherungsmäßigen Gründen und auch mit Rücksicht auf unsere mangelhaften Kenntnisse über diese ganze Frage müssen indes gewisse Darkomfälle nach einem angeblichen Trauma bezüglich der Entschädigung wohlwollender beurteilt werden, als es vom medizinisch-wissenschaftlichen Standpunkte streng begründet ist. Für die Anerkennung eines ursächlichen Zusammenhanges mit Gewalteinwirkungen ist in jedem Falle erforderlich, daß eine darauf gerichtete Untersuchung einen solchen wenigstens hochgradig wahrscheinlich macht. Es soll sich 1. um eine umschriebene, starke Gewalteinwirkung auf das später kranke Bein handeln mit 2. im Anschluß daran auftretenden örtlichen Erscheinungen und mit 3. einem annehmbaren — nicht zu langen und nicht zu kurzen — Zeitraum zwischen Gewalteinwirkungen und Sarkomerscheinungen. In sehr seltenen Fällen begegnet man unstreitig so genau angegebenen und so bestimmt festgestellten Angaben, daß man — auch bei Anerkennung der stets vorherrschenden Bedeutung der endogenen ursächlichen Einflüsse — die Möglichkeit annehmen muß, daß von außen kommende Einfluüsse (z. B. eine einmalige Gewalteinwirkung) eine sehr wichtige Rolle für die Entstehung oder Entwicklung eines Sarkoms spielen.

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Literatur

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  5. Die hier und im folgenden gegebene Numerierung der Fälle beziehen sich auf die Krankengeschichten und übrigen, Einzelheiten in meiner früheren Sarkomarbeit [Acta Soc. 1930 und Arch. klin. Chir.163, 199 (1930)].

  6. Abb. 50, 51, 52, 53, 54, 56 und 58 sind im Arch. klin. Chir.163.

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Mit 8 Abbildungen im Text.

Nach einem Vortrag am 6. internationalen Kongreß für Unfallmedizin und Arbeitskrankheiten in Genf am 3. August 1931.

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Troell, A. Trauma und Knochensarkom. Virchows Arch. path Anat. 283, 550–574 (1932). https://doi.org/10.1007/BF01942141

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